Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Stand: Mai 2026 · für Aufstellverträge zwischen der Fimpler Automaten UG (haftungsbeschränkt) und gewerblichen Aufstellpartnern

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Fimpler Automaten UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Aufsteller") und ihren gewerblichen Vertragspartnern (nachfolgend „Aufstellpartner").

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Sie finden auf Verbraucher (§ 13 BGB) keine Anwendung.

(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Aufstellpartners werden nicht anerkannt, es sei denn, der Aufsteller stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Aufsteller stellt dem Aufstellpartner einen Warenautomaten oder Spielgeräte (E-Zigarettenautomat oder Fun4Four Spieltisch, nachfolgend „Gerät") zur Aufstellung an einem vom Aufstellpartner benannten Standort zur Verfügung.

(2) Das Eigentum am Gerät verbleibt vollständig beim Aufsteller. Der Aufstellpartner erhält lediglich ein Mitbenutzungsrecht zum Zwecke der Aufstellung am Standort.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt durch Genehmigung des Antrags durch den Aufsteller, Übersendung des Vertragsdokuments an den Aufstellpartner und dessen elektronische oder schriftliche Unterzeichnung zustande.

(2) Die elektronische Unterschrift erfolgt im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-VO) als einfache elektronische Signatur. Der Aufstellpartner erkennt diese Form als rechtsverbindlich an.

§ 4 Vergütung

(1) Die konkrete Vergütung des Aufstellpartners ergibt sich aus dem individuellen Vertragsdokument (Provisionsmodell oder Pauschale).

(2) Auszahlungen erfolgen unbar auf das vom Aufstellpartner angegebene Konto. Die Auszahlungsfrequenz richtet sich nach dem Vergütungsmodell.

(3) Der Aufsteller erstellt für jede Auszahlung eine Gutschriftsabrechnung im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG mit Ausweis von Netto, Umsatzsteuer (19 %) und Brutto.

(4) Der Aufstellpartner ist verpflichtet, dem Aufsteller eine zutreffende USt-IdNr. oder Steuernummer mitzuteilen. Bei Kleinunternehmern (§ 19 UStG) entfällt der USt-Ausweis.

§ 5 Pflichten des Aufstellers

Der Aufsteller verpflichtet sich zur:

§ 6 Pflichten des Aufstellpartners

Der Aufstellpartner verpflichtet sich zur:

§ 7 Haftung

(1) Der Aufsteller haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Aufstellers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Im Übrigen haftet der Aufsteller nur für Schäden, die auf der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Der Aufstellpartner haftet für Schäden am Gerät, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner Mitarbeiter oder Gäste am Standort entstehen.

§ 8 Laufzeit & Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem individuellen Vertragsdokument.

(2) Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende möglich, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

(3) Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wiederholtem oder erheblichem Verstoß gegen Pflichten aus § 5 oder § 6.

(4) Die Kündigung bedarf der Textform.

§ 9 Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Bestimmungen der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten regelt unsere Datenschutzerklärung.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — Emsbüren.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(4) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.